FB 08

Psychotherapie


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Merkmale und Qualifikationen

Fakten

Regelstudienzeit:
Vollzeit: 3 Jahre

Unterrichtssprache:
Deutsch

Studienbeginn:
Zum Wintersemester

Wie bewerbe ich mich?

Was kennzeichnet den Weiterbildungsstudiengang?

Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis kennzeichnet den Weiterbildungsstudiengang zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in. Ziel ist es, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse mit der psychotherapeutischen Praxis zu verbinden durch eine starke personelle und institutionelle Verknüpfung zwischen der Universität Osnabrück, dem Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie verschiedenen Praxiseinrichtungen der Region Osnabrück. Die Ausbildung erfolgt im Schwerpunkt Verhaltenstherapie und ist die Voraussetzung für eine eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit, die sich mit der Heilbehandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, aber auch mit psychischen und sozialen Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen beschäftigt. Die Qualität der Psychotherapieausbildung wird durch verschiedene Maßnahmen des Qualitätsmanagements kontinuierlich geprüft und gesichert. Die Ausbildung erfolgt in kleinen Kursen (i.d.R. 12 Teilnehmer*innen) unter guter persönlicher Atmosphäre und Betreuung.

Welche Qualifikationen erhalte ich mit dem Abschluss dieses Studiums?

Als Berufsfelder kommen alle psychotherapeutischen Arbeitsfelder in Frage, in denen eine selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung des Heilberufes der Psychotherapie gefordert und gefördert wird. Neben der selbstständigen Arbeit in einer Psychologischen Praxis ist es auch möglich, in beratenden und therapeutischen Arbeitsbereichen Psychotherapien oder andere Berufsgruppen anzuleiten. Institutionell können diese Berufsfelder in klinisch-psychologischen Institutionen, medizinischen Kliniken, stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen angegliedert sein. Bewerbungen auf leitende psychotherapeutische Stellen setzen eine Approbation voraus.

Was machen unsere Absolventen?

u.a. Tätigkeiten in eigener Praxis oder in psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken, Dozenten- oder Supervisorentätigkeit in der Weiterbildungsstudiengängen der Universität Osnabrück

Informationen zu Zusatzqualifikationen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und nach Erlangen der sozialrechtlichen Zulassung (d. h. der Approbation) können bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verschiedene Abrechnungsgenehmigungen beantragt werden. Für diese Abrechnungsgenehmigungen werden Nachweise über entsprechende Zusatzqualifikationen benötigt. Wir bieten im Rahmen unserer Ausbildung an, die Voraussetzungen für die Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie die Abrechnung der Entspannungsverfahren (übenden Techniken: PMR, AT) zu erlangen. Diesen Service bieten wir für Sie ohne weitere Kosten an

Zusatzqualifikation KJP

  • (ab Ausbildungsstart 2019 möglich)
  • nur nach Einzelfallprüfung und freien Kapazitätan
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation
  • Nachweis über die Voraussetzungen (Spezifische Theorieseminare zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Behandlungsstunden)

"übende Techniken"/Entspannungsverfahren

  • Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzqualifikation für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Nachweis über die Voraussetzungen (Bescheinigung durch die Klinik/Einrichtung; Protokoll des Eigenstudiums; zzgl. Theorieseminare zu Entspannungsverfahren per Nachweis Semesterpläne/TN-Liste) sind zum Ende der Ausbildungszeit im Zuge der Anmeldung zur Approbationsprüfung einzureichen. Die Zusatzqualifikation ist jedoch keine Voraussetzung für eine Anmeldung zur Prüfung, so dass ihr Erwerb freiwillig ist.

Eine Bescheinigung der erbrachten Leistungen zur Vorlage bei der KV wird durch die Leitung der Weiterbildungsstudiengänge ausgestellt.

Rechtliche Grundlagen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Berufsordnung der PtKNds

Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses