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Psychotherapie


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Zugang, Bewerbung und Kosten

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Auf der Grundlage der in der 121. Sitzung des Unterausschusses für Prüfungs- und Studienordnungen (UA Prüf) am 27./28. 3. 2000 zu „Durchführung des Psychotherapeutengesetzes PsychThG“ gegebenen Hinweise zu den in § 5 PsychThG genannten Zugangsvoraussetzungen zu einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz ergeben sich folgende Anforderungen an die Zugangsqualifikation:

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG)

Die Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Abschlüsse Diplom-Psychologie, Diplom-Pädagogik, Diplom-Sozialpädagogik bzw. Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sonderpädagoge, Diplom-Heilpädagoge an Universitäten und gleichgestellten Hochschule<ins>n</ins> oder Fachhochschulen bzw. entsprechende äquivalente Masterabschlüsse.
  • Master- oder Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Pädagogik.
  • Magisterabschlüsse im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik.

Für Lehramtsabschlüsse gelten folgende Richtwerte:

  • Erste Staatsprüfung für ein Lehramt der Lehramtstypen* 1 bis 3 (Lehrämter der Grundschule bzw. Primärschule, übergreifende Lehrämter der Primärstufen und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I, Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I) unter der Voraussetzung, dass die erziehungswissenschaftlichen Anteile, d. h. die nicht auf das Studium des Unterrichtsfaches entfallenden Anteile einen Umfang von mindestens 36 SWS erreichen.
  • Erste Staatsprüfung für ein Lehramt des Lehramtstyps 5 (Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen) in einer Fächerverbindung mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik.
  • Erstes Staatsexamen für das Lehramt des Lehramtstyps 6 (sonderpädagogische Lehrämter).
  • Erste Staatsprüfung für das Lehramt des Lehramtstyps 4 (Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium) mit Pädagogik oder Psychologie als Unterrichtsfach.
  • Lehramtsabschlüsse der ehemaligen DDR sind auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien zu beurteilen.
  • Für die den Fachhochschulabschlüssen Diplom-Sozialpädagogik gleichgestellten Abschlüsse Diplom-Musiktherapeut (FH) bzw. Diplom-Kunsttherapeut (FH) gelten die für die Lehramtstypen 1 bis 3 aufgestellten Vorgaben. Sofern der erziehungswissenschaftliche Anteil des Studiengangs den vorgesehenen Umfang erreicht, erfüllt er ebenfalls die Voraussetzungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Ziffer 2 b).
  • Inwieweit ein Bachelor-/Bakkalaureusabschluss nach § 19 HRG als Zugangsvoraussetzung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) oder Nr. 2 b) geeignet ist, kann erst entschieden werden, wenn entsprechende Studiengänge eingerichtet wurden.

Grundsätzlich ist für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen im Einzelfall der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) in Hannover zuständig.

Wie bewerbe ich mich?

Fragen zur Bewerbung?

Julia Dexheimer

Tel: 0541 969 7606 julia.dexheimer@uni-osnabrueck.de

Die Ausbildungskurse im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beginnen jährlich im Oktober

Das Bewerbungsverfahren für den im Oktober 2024 startenden Kurs ist abgeschlossen. Eine Bewerbung ist aktuell nicht mehr möglich. 

Das Bewerbungsverfahren für den im Oktober 2025 startenden Kurs endet am 31. März 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt nehmen wir gerne Bewerbungen entgegen. 

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung digital (als ein pdf-Dokument) mit den folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben inklusive Darlegung der Motivation
  • Vor- und Hauptdiplomurkunde bzw. Bachelor- und Masterzeugnis des universitären Studiengangs Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik in Kopie. Für Bachelor- und Masterzeugnisse unbedingt auch die Transkripte beifügen.
  • Kopie des Abiturzeugnisses bzw. des Schulabgangszeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über bisherige Praktika
  • Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit

Welche Kosten entstehen?

  • monatlicher Abschlag (über die 3 Jahre der Ausbildung hinweg) für theoretische Ausbildung: 334 EUR, Kosten für theoretische Ausbildung insgesamt: 12.000,00 EUR
  • Kosten für Selbsterfahrung: ca. 2000,00 EUR zusammengesetzt aus 120 anteiligen Gruppenstunden (100 Euro pro UE/TN). Der Gesamtbetrag kann aufgrund verschiedener Gruppengrößen (i. d. R. 6 Personen) leicht variieren
  • Kosten für Supervision (i. d. R. ab dem 4. Semester für die 3-jährige Ausbildung: ca. 7500,00 EUR zusammengesetzt aus 50 Einzelstunden à derzeitig 100,00 Euro plus 100 anteilige Gruppenstunden à derzeitig 25,00 Euro (bei einer Gruppengröße von 4 TN)
  • KEINE Prüfungsgebühren im Verlauf bzw. zum Ende der Ausbildung!
  • Gesamtkosten der Ausbildung: ca. 21.500 EUR (Stand: Januar 2022)
  • Hinzu kommen noch Kosten für die Einschreibung an der Universität Osnabrück von derzeit € 321,03 Euro pro Semester (Stand: Wintersemester 2022/23). In diesen Kosten ist das Semesterticket zur freien Nutzung von Bus & Bahn enthalten.

Welche Einnahmen habe ich?

Alle entstehenden Kosten können durch Einnahmen aus den Ausbildungstherapien gedeckt werden! Derzeit kann der deutschlandweit höchste Betrag von 43,83 EUR pro Therapiestunde ausbezahlt werden (Stand: SS2022). Im Laufe der Ausbildung können maximal 700 Therapiestunden erbracht werden, so dass maximal 30.681,00 EUR eingenommen werden können (minimal 25.8000).

Wie schließe ich die Ausbildung ab?

Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsinstitut. Prüfungsvoraussetzungen und -modalitäten werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten KJPsychTh-APrV geregelt.

Die staatliche Abschlussprüfung wird bundeseinheitlich durchgeführt und ausgewertet. Ausführliche Informationen zur schriftlichen Prüfung sind auf der Seite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erhältlich.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Komponenten:

  1. ein schriftlicher Teil (120 Minuten)

  2. ein mündlicher Teil, der sich aus einer Einzelprüfung (30 Minuten) und einer Gruppenprüfung (pro Teilnehmer 30 Minuten) zusammensetzt. Hierfür sind mind. sechs große anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. Zwei der Falldarstellungen werden später als Prüfungsfälle in die staatliche Abschlussprüfung eingebracht.

Mit dem nach bestandener staatlicher Prüfung erhaltenen Zeugnis zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie kann der/die Ausbildungskandidat/in die Approbation beantragen.

Welche Kooperationspartner stehen mir zur Verfügung?

Hier finden Sie eine Liste zu den Kooperationspartnern.