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Psychotherapie


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Sie möchten mehr Informationen oder ein Erstgespräch vereinbaren?

Sie erreichen uns unter Tel.: 0541-969-7601 und -7602 und -7603

Sprechzeiten des Sekretariats: Mo.-Do. 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr. Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr (Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück).

Neu: Wartezeit überbrücken mit Kurzzeittherapie-programm 

Zur Überbrückung der Wartezeit bis zum Start der Therapie in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz bieten wir, im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit (BQT III), ein spezielles Kurzzeittherapieprogramm an: 

Erfahrene Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen führen Kurzzeittherapien im Umfang von 12 Sitzungen à 50 Minuten durch. Dabei werden die Therapeut*innen von jeweils einem/einer Master-Studierenden begleitet

So eröffnet sich für unsere Patient*innen hierüber die gewinnbringende Möglichkeit, die teils monatelangen Wartezeiten bis zum Therapiestart sinnvoll zu überbrücken und bereits erste therapeutische Schritte und Ziele anzugehen. Den Studierenden soll bereits im Studium ein erster Einblick und Einstieg in die praktische Tätigkeit eines/r Psychotherapeut*in ermöglicht werden. 

Topinformationen

Eine Vermittlung in das Kurzzeittherapieprogramm kann ebenfalls ausschließlich nach einem Erstgespräch in der Poliklinik erfolgen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Frau Schiwek Ihnen gerne zur Verfügung.

Tina Schiwek (Patient*innenmanagement BQT III)

Tel. 0541 969 7610

Sekrbqt3@uni-osnabrueck.de

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • keine/kurze Wartezeit
  • 12 Sitzungen à 50 Minuten durch eine/n erfahrene/n Psychologische/n Psychotherapeutin/en bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, in Begleitung einer/s Master-Studierenden
  • nach Beendigung der Kurzzeittherapie können die Patient*innen in der Regel in die Poliklinik/ Ausbildungsambulanz überführt werden
  • die Studierenden unterliegen den gleichen strengen berufsrechtlichen und berufsethischen Verpflichtungen, insbesondere auch der Schweigepflicht
  • bei den Studierenden handelt es sich die gesamte Therapie über immer um dieselbe Person
  • volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung 

Mehr Infos zum Ablauf

Weitere Informationen zur BQT-Kurzzeittherapie als Wartezeitüberbrückung für die Behandlung in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz erhalten Sie in Ihrem Erstgespräch.

Sprechen Sie uns gerne auch direkt an, falls Sie interessiert sind.